Aktuelles Allgemein Sicherheitstipps 

Der Kreisfeuerwehrverband Rottweil gibt Sicherheitstipps zu Silvester

Der Jahresübergang ist ein selten großes Event, welches wie kaum ein anderes eine so große Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden Feuerwerkskörper gezündet. Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel und das soll auch so bleiben. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich “Gast” Ihrer Party wird.

Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk

  • Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus

Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.

  •  Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM Kennzeichnung

Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden. Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!

  • Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel

Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).

  •  Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel, hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden! Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.

  • Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen

Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem  Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät. Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen! Hier müssen unter Umständen  Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei. Achten Sie auf eine sichere Umgebung.  Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten. Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). Schließen Sie eventuell vorhandene Mülltonnen und schließen Sie diese gegebenenfalls (wenn möglich) ab. In der Silvesternacht  empfiehlt es sich, alle Fenster und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen. So können  auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.

  • Vorrat in Sicherheit bringen

Tragen Sie Vorräte von Feuerwerksartikel niemals direkt am Körper (Jackentasche etc.), sondern lagern Sie diese verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte die Lagerstätte wieder abgedeckt/  verschlossen werden.

  • Halten Sie entsprechendes Löschmittel vor

Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich die Bereitstellung von Wasser (Eimer, Gießkanne etc.), Feuerlöschern oder Löschspray. Achten Sie darauf, dass dieses im Brandfall schnell erreichbar ist.

  • Feuerwerksartikel

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist, ebenso können Städte und Gemeinden für Gewisse Bereiche (Altstadt) Verbote aussprechen.

  • Dekorationen und Ausstattungen

Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen. Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

  • Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

  • Den Balkon vor Brand durch Silvesterböller schützen

Der Kreisfeuerwehrverband warnt vor der Lagerung leicht entzündlichen Gegenstände auf dem Balkon.

Auf dem Balkon oder der Terrasse sammelt sich im Winter oft viele Dinge an: Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten oder Zeitungsstapel werden über die kalten Wintermonate dort gelagert. Oft plant man sie beim Frühjahrsputz zu entsorgen oder sie im Sommer wieder zurück in den Garten zu stellen. Genau hier ist aber das Problem, diese ganzen Gegenstände stellen eine erhöhte Brandlast dar.

Vor allem leicht entzündliche Materialien wie Papier, Polyester oder der ausgetrocknete Weihnachtsbaum sollten in der Silvesternacht nicht draußen gelagert werden. Sie könnten durch einen fehlgeleiteten oder gar gezielt abgeschossenen Böller in Brand gesetzt werden. So ein Feuer auf dem Balkon oder der Terrasse kann sich schnell auf Fassade, Dach oder gar die Wohnung ausbreiten.

Daher raten Brandschutzexperten, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen:

Hier die wichtigesten Tipps:

  • Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen, Terrassen und aus Hauseingängen.
  • Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wenn der Balkon doch brennt, sollte man nur dann versuchen, das Feuer zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten gilt: Türen schließen, mit allen Personen die Wohnung verlassen und die Feuerwehr über den kostenfreien Notruf 112 alarmieren

Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder KFZ-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab. Sollte es zu einem Brand kommen,  unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden. Schließen Sie, wenn möglich, Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Personen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.

Sorgen Sie dafür, dass die Anfahrt für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte nicht für zusätzliche Gefahren durch Feuerwerkskörper!

Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. Darüber hinaus muss dies außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – ansonsten sind Bußgelder möglich!

In der Stadt Rottweil gilt in vielen Bereichen ein generelles Feuerwerksverbot, mehr erfahren Sie unter folgendem Link.

Feuerwerksverbot in Rottweil, alle Infos

 

 

 

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